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Genehmigungen

Neuerung bei der TRVB für Brandschutzpläne

Änderungen in der TRVB 121 O (2025) – Neuerungen für den PV-Brandschutzplan

Die neue TRVB 121 O (2025) bringt wichtige Änderungen für Brandschutzpläne, insbesondere für PV-Anlagen. Nachfolgend eine Übersicht der Neuerungen im Vergleich zur Version 2015:

Thema TRVB 121 O (2015) TRVB 121 O (2025)
Pflichtangaben im PV-Brandschutzplan Keine spezifischen PV-Vorgaben Erwartete Leistung (kWp), Verlauf der PV-Leitung, Batteriespeicher (kWh), Auslöser Spannungsfreischalter, Trenneinrichtung DC-Leitung, Standort Wechselrichter, Übersichtsplan der PV-Anlage
Regelung bei Planänderungen Keine konkrete Vorgabe Bei Änderungen über 50 % des Inhalts: vollständige Planüberarbeitung erforderlich
Symbole für PV-Anlagen Nicht spezifiziert Einführung spezifischer Symbole (Spannungsfreischalter, DC-Leitungen)
Batteriespeicher Keine speziellen Anforderungen Erweiterte Dokumentationspflicht für Batteriespeicher (kWh)
Planzeichen-Richtlinie Gemäß allgemeiner TRVB-Symbole Neue Anforderungen gemäß OVE-Richtlinie R11-1



Wann ist eine vollständige Planänderung erforderlich?

Eine komplette Überarbeitung des Brandschutzplanes ist notwendig, wenn mehr als 50 % des Planinhalts geändert werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Umfangreiche bauliche Anpassungen
  • Erweiterungen der PV-Anlage
  • Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Batteriespeicher, Spannungsfreischalter)

Die neuen Vorgaben der TRVB 121 O (2025) erfordern eine sorgfältige Umsetzung. Halten Sie Ihre Brandschutzpläne aktuell, um rechtliche Sicherheit und Schutz im Ernstfall zu gewährleisten. Bei Fragen oder Beratungswunsch kontaktieren Sie uns gerne!

Vielen Dank für Ihre Beachtung!

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